Umsatzsteuer Episode 16% / 5% (2) - Umstellung


Nach den Vorbereitungen kann nun zum 1. Juli 2020 (0:01 Uhr) die Umsatzsteuer auf die dann geltenden Sätze umgestellt werden. Nachträgliche Buchungen in früheren Monaten sind nach wie vor machbar, dann unter Berücksichtigung der dafür bereitgestellten (neuen) Konten und Buchungskenner zur USt 19% / 7%.


Vertraglich festgelegte Forderungen (Mietsoll, Vertragssoll, Produkte, Rechnungsstellung, …) mit USt werden dabei automatisch angepaßt und für die Sollstellung - Bruttobetrag - neu berechnet!



Umstellung in nur zwei Schritten

Nun müssen nur noch die neuen USt-Sätze eingetragen und aber auch die Kontenverweise bei den Buchungskenner auf die neuen Konten umgestellt werden. Im System sind alle Adressaten mit Umsatzkennern voreingestellt, die dann automatich auf die richtigen Erlöskonten (Aufwandskonten) verweisen.


1. Finanzparameter UID1 (A) und UID2 (B) ändern

Der Umsatzsteuersatz für die UID1 (A) wird nun einfach auf 16% umgestellt, UID2 (B) auf 5%.  -  Damit werden alle zukünftigen Sollbuchungen (Einnahmen und Ausgaben) automatisch mit der neuen USt 16% (5%) gebucht!



Die UID der vorbereiteten neuen Konten zur USt A (UID1) und USt B (UID2) sind damit ebenfalls automatisch für die neuen USt-Sätze umgestellt, ebenso wie alle mit Umsatzsteuer belasteten Vertrags- und Berechnungsdaten wie Mietsoll, Service-Abrechnungen, Aufträge und Rechnungen mit Produkten und Leistungen, Preistabellen etc.  -  Hier muss nichts weiter getan werden.



2. Kontenverweise der betroffenen Buchungskenner anpassen

Die Kontenverweise aller betroffenen Buchungskenner - bislang noch auf die nun „alten“ 19%-Konten - müssen nun noch auf die neuen 16%-Konten umgestellt werden. Dies kann sowohl Erlöskenner aber auch Aufwandskenner betreffen



Damit ist dann aber bereits alles getan und die tägliche Buchungsarbeit kann fortgesetzt werden.


Fertig!

Mit dieser Methode der Einstellungen können alle automatischen (Detailbuchhaltung) und manuellen Buchungen (Grundbuchungen) auch nach der Umstellung wie gewohnt durchgeführt werden, mit den gewohnten Kontonummern, Buchungsschlüsseln, Buchungskennern, aber den neuen Umsatzsteuersätzen zur Umsatzsteuer A und B.



Buchungskenner-Änderungen bei bereits gebuchten Detail-Belegen

Buchungskenner dienen zuallererst den automatischen Buchungen (zum Zeitpunkt der Buchung), werden aber auch für detaillierte Auswertungen eingesetzt (Umsatz-, Aufwandsverteilung, Umsatzsteuer-, Vorsteuerabrechnungen). Um diese auch nach der Umstellung für die Monate des 1. Halbjahres nutzen zu können, müssen die betroffenen Buchungskenner der Belegbuchungen auf die nunmehr „19%-alt-Kenner“ (bspw. bei MTES -> MTE9) transferiert werden. 


Dafür steht eine neue Funktion in den Sollbeleg-Übersichten zu den Belegbüchern zur Verfügung, mit der beliebige Umsatzkenner falls erforderlich automatisch im ausgewählten Periodenbereich transferiert werden können. Dies kann auch bei anderen Umdefinitionen von Umsatzkennern sehr nützlich sein. 


Am einfachsten gelangt man in diese Belegübersichten über die Objektabrechnung (auch Betriebsabrechnung), die TABs „Auswertungen …“ , da hier der Periodenbereich (1.1. - 30.6.) direkt übernommen wird. Stellen Sie also zuvor in der Abrechnung den Bereich JANUAR bis JUNI (1) ein und wechseln Sie dann in die Auswertung (2) , es gibt auch andere Möglichkeiten), dann in die Sollbelegliste (3). Hier sind alle Detailbelegbuchungen im Zeitraum aufgelistet.






Mit der Funktion Transfer Code (4) wird ein Dialog aufgerufen, wo der zu ändernde Buchungskenner (hier MTES) und der neue Buchungskenner (hier MTE9) eingeben werden kann. Alle Buchungskenner müssen natürlich definiert sein! - Nun wird der Vorgang mit Taste Alle ersetzen gestartet (5) (gegebenenfalls werden abhängige Subkenner mit geändert).


Damit sind die Umsatzkenner (das geht auch bei Aufwandskennern) für das erste Halbjahr umgestellt und auf Buchungskennern beruhende Auswertungen können für alle Perioden richtig berechnet werden, auch die den Wechselzeitpunkt übergreifenden Perioden (USt-Jahresabrechnung). - Bei reiner Grundbuchhaltung ist dies übrigens nicht erforderlich.




Produktpreise anpassen - falls gewünscht

Wer Produkte oder Leistungen anbietet, kann im Produktkatalog die Preise - falls gewünscht - mit dem integrierten Preiskalkulator anpassen, wenn die Bruttopreise wie vor der USt-Umstellung bleiben sollen. Dies bewirkt natürlich eine Preiserhöhung! Bei preisgebundenen Artikeln ist dies allerdings sogar erforderlich! - 


Das ist aber Inhalt einer weiteren Folge zur Umsatzsteuer-Episode (s. Preisanpassungen).