Umsatzsteuer (4) - Umstellung auf 19% / 7% zum 1.1.2021


Da mit dem 01.02.2021 eine neue Buchungsperiode beginnt und mit der Umstellung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020 bereits alles auch für die Rückumstellung vorbereitet wurde, ist nichts weiter zu tun, als die Übernahme des Vorjahres-Kontenplans (2020) nach 2021, die zugehörenden Buchungsdefinitionen und die Einstellung der Umsatzsteuersätze für das Jahr 2021 zu kontrollieren


Dies kann bereits sofort und sollte vor dem Jahreswechsel durchgeführt werden!


Vertraglich festgelegte Forderungen (Mietsoll, Vertragssoll, Produkte, Rechnungsstellung, …) mit USt werden dabei automatisch angepaßt und für die Sollstellung - Bruttobetrag - neu berechnet! Nunmehr mit der umgestellten USt A (1) und USt B (2), die im 2. Halbjahr 2020 für 16% und 5% genutzt wurden.



Kontrolle Jahres-Kontenplan 2021 und zugehörende Buchungskenner


1. Fortschreibung Kontenplan (und Buchungsdefinitionen)

Die Fortschreibung des Kontenplans und der zugehörenden Buchungskenner in das Folgejahr erfolgen in der Software automatisch!


Wird ein neues Buchungsjahr aufgerufen - durch irgendeinen Programmteil, der mit Buchhaltung etwas zutun hat, allen voran also Journal und Abrechnungen / Auswertungen - , so wird zunächst von der Software geprüft, ob ein Kontenplan vorhanden ist, da dieser für Arbeiten in der Buchhaltung erforderlich ist.


Logik der Kontenplan-Fortschreibung - gleiches gilt für die Buchungskenner:


  1. Ist ein Kontenplan bereits vorhanden, so wird nichts geändert.
  2. Ist kein Kontenplan vorhanden, so wird geprüft, ob ein Vorjahres-Kontenplan zum Mandanten/Objekt existiert. Wenn ja, dann wird dieser in den neuen Kontenplan übernommen
  3. Ist kein Vorjahres-Kontenplan vorhanden, so wird geprüft, ob ein Anwender-Standard-Kontenplan existiert. Wenn ja, wird dieser übernommen.
  4. Ist kein Anwender-Standard-Kontenplan vorhanden, so wird der mitgelieferte Kontenplan übernommen


Zu beachten ist aber der Zeitpunkt, zu dem diese Übernahme aus dem Vorjahr erfolgt!!


Denn es kann ja vorkommen, dass vorsätzlich oder versehentlich eine Übernahme bspw. im Januar eines Jahres erfolgt und danach noch Änderungen am Kontenplan im laufenden Jahr vorgenommen werden, die dann nicht mehr automatisch - am Ende des Jahres - übernommen werden (weil ja bereits ein Kontenplan existiert).


Hier gibt es Abhilfe:


Solange noch keine Buchungen in der Jahresperiode vorgenommen wurden - das sollte vor dem Jahreswechsel so sein - , kann die Übernahme des aktuellen Vorjahres-Kontenplans manuell angestoßen werden. - 


Nicht bebuchte Konten des Kontenplans sind an der leicht eingegrauten Schrift zu erkennen und an fehlendem Asterix neben der Indexzahl. - Dies erfolgt am einfachsten unter „Einstellungen Fibu/Mandant“ oder auch in der „Objektverwaltung“. Dort den Programmeil „Kontenplan/BuHaDef“ aufrufen. Auf das Buchungsjahr achten!!!


  1. Den gesamte Kontenplan markieren (Klick oben links in der Tabelle -Pos- markiert alle Zellen der Tabelle)
  2. Mit der Funktion „Löschen“ entfernen. 
  3. Gleiches bei den Buchungskennern durchführen (alles markieren, löschen).
  4. Nun erneut das Buchungsjahr wählen oder den Programmeil „Kontenplan/BuHaDef“ beenden und wieder aufrufen - dadurch werden Vorjahres-Kontenplan und Buchungskenner ins neue Jahr übertragen.
  5. Der Kontenplan - und die Buchungskenner - wurden entsprechend obiger Logik übernommen
  6. Überflüssige „alte 19%-Konten“ aus dem Vorjahr können bei Bedarf entfernt werden.



Sollten bereits Buchungen im Folgejahr-Kontenplan vorhanden sein, so können fehlende Konten durch Export des Vorjahres-Kontenplans und Import in den vorhandenen Folgejahr-Kontenplan leicht übernommen werden. Beim Import werden nur Konten berücksichtigt, die noch nicht vorhanden sind.


In jedem Fall sollte also der Kontenplan des Folgejahres vor Buchungen im Folgejahr kontrolliert werden!


2. Finanzparameter UID1 (A) und UID2 (B) des Folgejahres kontrollieren / ändern


Die Umsatzsteuersätze werden in den „Fibuparametern“ bearbeitet. 

Diese können auch aus dem Programmteil „Kontenplan/BuHaDef“ aufgerufen werden. Bitte achten Sie auf das Buchungsjahr. 

Der Umsatzsteuersatz für die UID1 (A) wird - sofern noch nicht erfolgt - nun einfach wieder auf 19% umgestellt, UID2 (B) auf 7%.  -  Damit werden alle zukünftigen Sollbuchungen (Einnahmen und Ausgaben) automatisch mit der neuen USt 19% (7%) versehen und gebucht!


3. Fertig!

Damit ist dann aber bereits alles getan und die tägliche Buchungsarbeit kann fortgesetzt werden.


Mit dieser Methode der Einstellungen können alle automatischen (Detailbuchhaltung) und manuellen (Grundbuchhaltung) Buchungen auch nach der Umstellung wie gewohnt durchgeführt werden, mit den gewohnten Kontonummern, Buchungsschlüsseln, Buchungskennern, aber den neuen Umsatzsteuersätzen zur Umsatzsteuer A und B.

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Auch Vorab-Mietsollstellungen für Vorauszahler sind nach der Kontrolle / Einrichtung des Folgejahres machbar.