Erste Hilfe zum „Mietendeckel“

 

Da der Mietendeckel inzwischen in Kraft getreten ist (Berlin), entsteht die Frage, was, wenn das Gesetz nachträglich gekippt wird? Immerhin entstehen ja Mieteinnahmeverluste, die von den Vermietern getragen werden müssen.


Daher ist es sinnvoll, die durch den Mietendeckel geminderte Miete („Mietdeckelminderungsbetrag“ = MDMB) zunächst festzuhalten und den aufgelaufenen Mietverlust berechnen und darstellen zu können. Alle Digisoft Programme zur Mietverwaltung wurden daher für Dateneintragungen und Auswertungen ergänzt.


Und so geht‘s:


Mietdeckelminderungsbetrag (MDMB) eingeben

Die Mietvereinbarung wird unter „Objektverwaltung -> Mietverwaltung“ eingetragen. Unter den „Unterkonten“ (NBK) zur Miete ist nun das Datenfeld „Sonstiges“ für den MDMB vorgesehen. Tragen Sie hier bei der Mieter-Miete den Differrenzbetrag, der sich aus dem Mietendeckel, ergibt ein (hier -70,00 €, nicht das Minuszeichen vergessen, da es ja ein Abzug ist). Damit wird mit jeder Sollstellung der Miete diese Mietminderung berücksichtigt und die Mietforderung entsprechend korrigiert.


Falls gewünscht kann bei der Miete der Mieteinheit (rechts) die eigentliche Miete ohne MSMB als Info eingetragen werden.


Mietsollstellung mit MDMB

Bei der Sollstellung wird der MDMB nun bereits zur monatlichen Sollbuchung ausgewiesen und in den Buchungsdaten neben der geminderten Miete festgehalten. Eine gesonderte Buchung im Journal findet nicht statt, da ja nur die „erlaubte“ Miete gefordert werden darf. - Das funktioniert auch bei der „Verkürzten Mietbuchhaltung“.


Der MDMB wird fortan in einer Schattenbuchhaltung verwaltet.



MDMB im Belegbuch

Im Belegbuch stehen die Mietsollbuchungen zur Verfügung, hier wird auch der jeweilige MDMB zur Erinnerung angezeigt. Eventuell wird hier noch eine nachträgliche Editierbarkeit ergänzt (für zurückliegende noch nicht berücksichtigte oder zu korrigierende Mietminderungen).


Objektabrechnung mit MDMB Ausweisung

In der Objektabrechnung werden nun neben den bisherigen Miete-Daten auch die MDMB ausgewiesen, und zwar je Mieter, Gesamtsumme aller Mieten-Minderungen und über die Abrechnungsperiode hinweg.


Dadurch können später auf jeden Fall alle Mietminderungen nachgewiesen und gegebenenfalls weiterverwendet werden. - Weitere Funktonen sind aufgrund der gebuchten Daten im Bedarfsfall später machbar (bspw. Nachberechnung und Buchung von Nachforderungen).