Erste Hilfe zum „Mietendeckel“
  Da der Mietendeckel inzwischen in Kraft getreten ist (Berlin), entsteht die Frage, 
  was, wenn das Gesetz nachträglich gekippt wird? Immerhin entstehen ja 
  Mieteinnahmeverluste, die von den Vermietern getragen werden müssen.
  Daher ist es sinnvoll, die durch den Mietendeckel geminderte Miete 
  („Mietdeckelminderungsbetrag“ = MDMB) zunächst festzuhalten und den 
  aufgelaufenen Mietverlust berechnen und darstellen zu können. Alle Digisoft 
  Programme zur Mietverwaltung wurden daher für Dateneintragungen und 
  Auswertungen ergänzt.
  Und so geht‘s:
  Mietdeckelminderungsbetrag (MDMB) eingeben
  Die Mietvereinbarung wird unter „Objektverwaltung -> Mietverwaltung“ 
  eingetragen. Unter den „Unterkonten“ (NBK) zur Miete ist nun das 
  Datenfeld „Sonstiges“ für den MDMB vorgesehen. Tragen Sie hier bei 
  der Mieter-Miete den Differrenzbetrag, der sich aus dem Mietendeckel, 
  ergibt ein (hier -70,00 €, nicht das Minuszeichen vergessen, da es ja ein 
  Abzug ist). Damit wird mit jeder Sollstellung der Miete diese 
  Mietminderung berücksichtigt und die Mietforderung entsprechend 
  korrigiert.
  Falls gewünscht kann bei der Miete der Mieteinheit (rechts) die 
  eigentliche Miete ohne MSMB als Info eingetragen werden.
  Mietsollstellung mit MDMB
  Bei der Sollstellung wird der MDMB nun bereits zur monatlichen 
  Sollbuchung ausgewiesen und in den Buchungsdaten neben der geminderten Miete festgehalten. Eine gesonderte 
  Buchung im Journal findet nicht statt, da ja nur die „erlaubte“ Miete gefordert werden darf. - Das funktioniert auch 
  bei der „Verkürzten Mietbuchhaltung“.
  Der MDMB wird fortan in einer 
  Schattenbuchhaltung verwaltet.
  MDMB im Belegbuch
  Im Belegbuch stehen die Mietsollbuchungen zur 
  Verfügung, hier wird auch der jeweilige MDMB 
  zur Erinnerung angezeigt. Eventuell wird hier 
  noch eine nachträgliche Editierbarkeit ergänzt 
  (für zurückliegende noch nicht berücksichtigte 
  oder zu korrigierende Mietminderungen).
  Objektabrechnung mit MDMB 
  Ausweisung
  In der Objektabrechnung werden nun neben den bisherigen Mietedaten auch die MDMB ausgewiesen, und zwar je 
  Mieter, Gesamtsumme aller Mieteminderungen und über die Abrechnungsperiode hinweg.
  Dadurch können später auf jeden Fall alle Mietminderungen nachgewiesen und gegebenenfalls weiterverwendet 
  werden. - Weitere Funktonen sind aufgrund der gebuchten Daten im Bedarfsfall später machbar (bspw. 
  Nachberechnung und Buchung von Nachforderungen).
 
 
  Sonderausgabe
  März 2020
 
 
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