Jahreswechsel - flexibel und noch einfacher!
  In den letzten Jahren wurde kontinuierlich an Vereinfachungen zum Jahreswechsel entwickelt. Ein 
  Jahreswechsel ist nicht nur kalendarisch ein besonderes Ereignis, auch buchhalterisch. Nun sind auch 
  belegbezogene Vorauszahlungen über den Jahreswechsel leicht machbar.
  Jahresvortrag
  Der Jahresvortrag schreibt alle Endergebnisse aus der Jahresbuchhaltung (Endbestände) als Vortrag in die 
  folgende Jahresperiode. Dazu gehören:
  •
  
  Kontenendbestände der Bilanzkonten
  •
  
  Kontenendbestände aller Adresskonten samt Subkonten
  •
  
  Bestehende Forderungen an Debitoren, Mieter, Eigentümer im Detail
  •
  
  Bestehende Verbindlichkeiten an Kreditoren im Detail
  •
  
  So weit noch nicht vorhanden: Kontenplan und Buchungsdefinitionen („Buchungskenner“)
  Der Jahresvortrag kann jederzeit durchgeführt 
  und auch wiederholt werden, sogar in 
  vergangenen Perioden! - Entsprechende 
  Korrekturen in der jeweiligen Folgeperiode 
  werden dabei automatisch vorgenommen. 
  Dadurch ist es möglich, auch in bereits 
  vergangenen Buchungsperioden Korrekturen an 
  Buchungen vorzunehmen und die dadurch 
  geänderten Endergebnisse in das jeweilige Folgejahr zu übertragen. - Der Jahresvortrag ist nicht zu 
  verwechseln mit dem
  Jahreswechsel
  Ein Jahreswechsel bezieht sich auf die 
  kalendarischen Verhältnisse, also auch auf das 
  aktuelle Datum und den aktuellen Stand der 
  Buchhaltung (Aktuelles Jahr und Aktueller Monat 
  der Mandanten / Objekte).
  Mit dem aktuellen Datum im Zusammenhang 
  stehen insbesondere Sollstellungen von 
  Forderungen und Verbindlichkeiten und deren Bezahlungen. Bislang konnte der Jahreswechsel erst ab dem 1. 
  Januar des Folgejahres vorgenommen werden. Dadurch mußte mit den Sollstellungen für das Folgejahr 
  jeweils bis zum Beginn des neuen Jahres gewartet werden.
  Nunmehr ist ein Vorziehen des Jahreswechsels ab dem 10. Dezember des aktuellen Jahres möglich!
  Dadurch können bereits automatische Sollstellungen für die nächste Periode und damit einhergehende 
  (Voraus-) Zahlungen für Forderungen und Verbindlichkeiten des Folgejahres vorweg bearbeitet werden.
  Vorauszahlungen über den Jahreswechsel
  Um Zahlungen belegbezogen buchen zu können, müssen entsprechende Belege vorhanden sein. Durch den 
  vorgezogenen Jahreswechsel ist dies nun auch im Voraus für das Folgejahr möglich. Dabei ist 
  folgendermaßen vorzugehen:
  Nach Jahreswechsel die automatischen Sollbuchungen durchführen, manuell können Sollbuchungen ab 
  Januar des Folgejahres ebenfalls gebucht werden. Nun liegen alle Forderungen und Verbindlichkeiten in den 
  Offenen Posten und den Belegbüchern vor (auf das Datum „Offene Posten zum ..“ achten), wenn der 
  Buchungsmonat der Januar des Folgejahres ist.
  In den Offenen Posten können nun Buchungen per Bankumsatz oder auch im Stapel (Markierung „Z“) auch 
  mit Datum im Vorjahr durchgeführt werden. Ebenfalls sind Zahlungsbuchungen mit zurückliegendem 
  Datum in den Belegbüchern möglich. Die zurückliegenden Zahlungsbuchungen werden ordnungsgemäß im 
  Vorzeitraum im Journal gebucht. 
  Bitte beachten: Der Jahresvortrag für das geänderte Vorjahr muß wiederholt werden!
 
 
  November 2019
 
 
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