Umsatzsteuer Episode 16% / 5% (2) - Umstellung
Nach den Vorbereitungen kann nun zum 1. Juli 2020 (0:01 Uhr) die Umsatzsteuer auf die dann geltenden
Sätze umgestellt werden. Nachträgliche Buchungen in früheren Monaten sind nach wie vor machbar, dann
unter Berücksichtigung der dafür bereitgestellten (neuen) Konten und Buchungskenner zur USt 19% / 7%.
Vertraglich festgelegte Forderungen (Mietsoll, Vertragssoll, Produkte, Rechnungsstellung, …) mit USt werden
dabei automatisch angepaßt und für die Sollstellung - Bruttobetrag - neu berechnet!
Umstellung in nur zwei Schritten
Nun müssen nur noch die neuen USt-Sätze eingetragen und aber auch die Kontenverweise bei den
Buchungskenner auf die neuen Konten umgestellt werden. Im System sind alle Adressaten mit Umsatzkennern
voreingestellt, die dann automatich auf die richtigen Erlöskonten (Aufwandskonten) verweisen.
1. Finanzparameter UID1 (A) und UID2 (B) ändern
Der Umsatzsteuersatz für die UID1 (A) wird nun einfach auf 16% umgestellt, UID2
(B) auf 5%. - Damit werden alle zukünftigen Sollbuchungen (Einnahmen und
Ausgaben) automatisch mit der neuen USt 16% (5%) gebucht!
Die UID der vorbereiteten neuen Konten zur USt A (UID1) und USt B (UID2) sind
damit ebenfalls automatisch für die neuen USt-Sätze umgestellt, ebenso wie alle
mit Umsatzsteuer belasteten Vertrags- und Berechnungsdaten wie Mietsoll, Service-Abrechnungen, Aufträge
und Rechnungen mit Produkten und Leistungen, Preistabellen etc. - Hier muss nichts weiter getan werden.
2. Kontenverweise der betroffenen Buchungskenner anpassen
Die Kontenverweise aller betroffenen Buchungskenner - bislang noch auf die nun „alten“ 19%-Konten - müssen
nun noch auf die neuen 16%-Konten umgestellt werden. Dies kann sowohl Erlöskenner aber auch
Aufwandskenner betreffen.
Damit ist dann aber bereits alles getan und die
tägliche Buchungsarbeit kann fortgesetzt werden.
Fertig!
Mit dieser Methode der Einstellungen können alle automatischen (Detailbuchhaltung) und manuellen
Buchungen (Grundbuchungen) auch nach der Umstellung wie gewohnt durchgeführt werden, mit den
gewohnten Kontonummern, Buchungsschlüsseln, Buchungskennern, aber den neuen Umsatzsteuersätzen zur
Umsatzsteuer A und B.
.
Buchungskenner-Änderungen bei bereits gebuchten Detail-Belegen
Buchungskenner dienen zu allererst den automatischen Buchungen (zum Zeitpunkt der Buchung), werden aber
auch für detailierte Auswertungen eingesetzt (Umsatz-, Aufwandsverteilung, Umsatzsteuer-,
Vorsteuerabrechnungen). Um diese auch nach der Umstellung für die Monate des 1. Halbjahres nutzen zu
können, müssen die betroffenen Buchungskenner der Belegbuchungen auf die nunmehr „19%-alt-Kenner“
(bspw. bei MTES -> MTE9) transferiert werden.
Dafür steht eine neue Funktion in den Sollbeleg-Übersichten zu den Belegbüchern zur Verfügung, mit der
beliebige Umsatzkenner falls erforderlich automatisch im ausgewählten Periodenbereich transferiert werden
können. Dies kann auch bei anderen „Umdefinitionen von Umsatzkennern sehr nützlich sein.
Am einfachsten gelangt man in diese Belegübersichten über die Objektabrechnung (auch Betriebsabrechnung),
die TABs „Auswertungen …“ , da hier der Periodenbereich (1.1. - 30.6.) direkt übernommen wird. Stellen Sie
also zuvor in der Abrechnung den Bereich JANUAR bis JUNI (1) ein und wechseln Sie dann in die Auswertung
(2 , es gibt auch andere Möglichkeiten), dann in die Sollbelegliste (3). Hier sind alle Detailbelegbuchungen im
Zeitraum aufgelistet.
Mit der Funktion Transfer Code (4) wird ein Dialog
aufgerufen, wo der zu ändernde Buchungskenner (hier
MTES) und der neue Buchungskenner (hier MTE9)
eingeben werden kann. Alle Buchungskenner müssen
natürlich definiert sein! - Nun wird der Vorgang mit Taste
Alle ersetzen gestartet (5) (gegebenenfalls werden
abhängige Subkenner mit geändert).
Damit sind die Umsatzkenner (das geht auch bei
Aufwandskennern) für das erste Halbjahr umgestellt und auf Buchungskennern beruhende Auswertungen
können für alle Perioden richtig berechnet werden, auch die den Wechselzeitpunkt übergreifenden Perioden
(USt-Jahresabrechnung). - Bei reiner Grundbuchhaltung ist dies übrigens nicht erforderlich.
Solche Transfers können jederzeit - auch nachträglich - durchgeführt werden, wenn dies benötigt oder
gewünscht wird. Achten Sie aber auf den Periodenbereich, damit nur in der ausgewählten Periode Änderungen
vorgenommen werden. - Eine Umkehr ist übrigens ebenso möglich (wenn man sich mal vertan hat).
Produktpreise anpassen - falls gewünscht
Wer Produkte oder Leistungen anbietet, kann im Produktkatalog die Preise - falls gewünscht - mit dem
integrierten Preiskalkulator anpassen, wenn die Bruttopreise wie vor der USt-Umstellung bleiben sollen. Dies
bewirkt natürlich eine Preiserhöhung! Bei preisgebundenen Artikeln ist dies allerdings sogar erforderlich! -
Das ist aber Inhalt einer weiteren Folge zur Umsatzsteuer-Episode.
Juni 2020a
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