Jahreswechsel - flexibel und noch einfacher!
In den letzten Jahren wurde kontinuierlich an Vereinfachungen zum Jahreswechsel entwickelt. Ein
Jahreswechsel ist nicht nur kalendarisch ein besonderes Ereignis, auch buchhalterisch. Nun sind auch
belegbezogene Vorauszahlungen über den Jahreswechsel leicht machbar.
Jahresvortrag
Der Jahresvortrag schreibt alle Endergebnisse aus der Jahresbuchhaltung (Endbestände) als Vortrag in die
folgende Jahresperiode. Dazu gehören:
•
Kontenendbestände der Bilanzkonten
•
Kontenendbestände aller Adresskonten samt Subkonten
•
Bestehende Forderungen an Debitoren, Mieter, Eigentümer im Detail
•
Bestehende Verbindlichkeiten an Kreditoren im Detail
•
So weit noch nicht vorhanden: Kontenplan und Buchungsdefinitionen („Buchungskenner“)
Der Jahresvortrag kann jederzeit durchgeführt
und auch wiederholt werden, sogar in
vergangenen Perioden! - Entsprechende
Korrekturen in der jeweiligen Folgeperiode
werden dabei automatisch vorgenommen.
Dadurch ist es möglich, auch in bereits
vergangenen Buchungsperioden Korrekturen an
Buchungen vorzunehmen und die dadurch
geänderten Endergebnisse in das jeweilige Folgejahr zu übertragen. - Der Jahresvortrag ist nicht zu
verwechseln mit dem
Jahreswechsel
Ein Jahreswechsel bezieht sich auf die
kalendarischen Verhältnisse, also auch auf das
aktuelle Datum und den aktuellen Stand der
Buchhaltung (Aktuelles Jahr und Aktueller Monat
der Mandanten / Objekte).
Mit dem aktuellen Datum im Zusammenhang
stehen insbesondere Sollstellungen von
Forderungen und Verbindlichkeiten und deren Bezahlungen. Bislang konnte der Jahreswechsel erst ab dem 1.
Januar des Folgejahres vorgenommen werden. Dadurch mußte mit den Sollstellungen für das Folgejahr
jeweils bis zum Beginn des neuen Jahres gewartet werden.
Nunmehr ist ein Vorziehen des Jahreswechsels ab dem 10. Dezember des aktuellen Jahres möglich!
Dadurch können bereits automatische Sollstellungen für die nächste Periode und damit einhergehende
(Voraus-) Zahlungen für Forderungen und Verbindlichkeiten des Folgejahres vorweg bearbeitet werden.
Vorauszahlungen über den Jahreswechsel
Um Zahlungen belegbezogen buchen zu können, müssen entsprechende Belege vorhanden sein. Durch den
vorgezogenen Jahreswechsel ist dies nun auch im Voraus für das Folgejahr möglich. Dabei ist
folgendermaßen vorzugehen:
Nach Jahreswechsel die automatischen Sollbuchungen durchführen, manuell können Sollbuchungen ab
Januar des Folgejahres ebenfalls gebucht werden. Nun liegen alle Forderungen und Verbindlichkeiten in den
Offenen Posten und den Belegbüchern vor (auf das Datum „Offene Posten zum ..“ achten), wenn der
Buchungsmonat der Januar des Folgejahres ist.
In den Offenen Posten können nun Buchungen per Bankumsatz oder auch im Stapel (Markierung „Z“) auch
mit Datum im Vorjahr durchgeführt werden. Ebenfalls sind Zahlungsbuchungen mit zurückliegendem
Datum in den Belegbüchern möglich. Die zurückliegenden Zahlungsbuchungen werden ordnungsgemäß im
Vorzeitraum im Journal gebucht.
Bitte beachten: Der Jahresvortrag für das geänderte Vorjahr muß wiederholt werden!
November 2019
Digisoft Software
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